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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 2358; IMRRS 2020, 1002
Wohnungseigentum
Volltext
Mit Beitrag
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Verwalter kann sich nicht über den eindeutigen Willen der Eigentümer hinwegsetzen!
AG Wiesbaden, Urteil vom 25.05.2020 - 92 C 803/20
1. Der Verwalter ist das Vollzugsorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft, die Umsetzung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer ist die primäre Aufgabe des Verwalters. Dies gilt auch für etwaige fehlerhafte Beschlüsse.
2. Hält der Verwalter den Beschluss für unzureichend, muss er erneut zu einer Wohnungseigentümerversammlung einladen und den Wohnungseigentümern vorschlagen, den Beschluss entsprechend abzuändern.
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