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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 2397; IMRRS 2020, 1011
Mit Beitrag
Sachverständige
Wer anderen einen Gefallen tun will, muss diesen darüber aufklären!
OLG Nürnberg, Urteil vom 28.05.2020 - 13 U 56/19
Beruft sich der Sachverständige, der ein mangelhaftes schriftliches Gutachten erstattet hatte, im gegen ihn geführten Schadensersatzprozess darauf, er habe gewonnene Erkenntnisse in das Gutachten nicht aufgenommen, um seinem Auftraggeber eine Kreditaufnahme zu erleichtern, so muss er nachweisen, dass er den Auftraggeber anderweit ordnungsgemäß über die Umstände aufgeklärt hat, die nicht im schriftlichen Gutachten enthalten sind.*)
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