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IBRRS 2020, 2416
Mit Beitrag
Schiedswesen
Voraussetzungen eines Teilurteils im Schiedsgerichtsverfahren?
BGH, Beschluss vom 25.06.2020 - I ZB 108/19
Die Bestimmung des § 301 ZPO gehört grundsätzlich nicht zu den unverzichtbaren Normen für ein ordnungsgemäßes Verfahren. Der Erlass eines Teilschiedsspruchs ist auch dann nicht den Voraussetzungen des § 301 ZPO unterworfen, wenn die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen droht, die Verfahrensgestaltung aber (noch) rational nachvollziehbar ist. Der Aspekt der Widerspruchsfreiheit von Teil- und Schlussentscheidung ist kein unverzichtbarer Grundsatz der deutschen Rechtsordnung (Fortführung von BGH, Beschluss vom 14.02.2019 - I ZB 33/18, SchiedsVZ 2019, 287 = IBRRS 2019, 1977).*)
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