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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 2522; IMRRS 2020, 1050
Mit Beitrag
Grundbuchrecht
Keine Einsicht in die Grundakten wegen möglicher Urheberrechtsverletzung!
OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.01.2020 - 5 W 84/19
Eine Architektin, der auf die Angabe, es bestünden noch Honoraransprüche gegen den bisherigen Grundstückseigentümer, bereits antragsgemäß ein Grundbuchauszug erteilt worden ist, vermag mit dem weiteren Hinweis, es sei für sie von Interesse zu erfahren, ob durch eine Überlassung ihrer Planung an den Käufer Urheberrechte verletzt worden seien, kein ausreichendes berechtigtes Interesse an der Einsicht - auch - in die bei den Grundakten befindliche Verkaufsurkunde darzulegen.*)
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