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IBRRS 2020, 2798; VPRRS 2020, 0291
Mit Beitrag
Vergabe
Bieter über Ausschreibung informiert: Bekanntmachungsverstoß bleibt folgenlos!
VK Rheinland, Beschluss vom 21.01.2020 - VK 2/20
1. Ein Nachprüfungsverfahren dient nicht einer allgemeinen Rechtmäßigkeitskontrolle und der Aufrechterhaltung der objektiven Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens als solchem.*)
2. Ein Verstoß gegen die Pflicht zur EU-weiten Ausschreibung verletzt die Rechte eines Bieters auf eine schadensverursachende Weise nicht, wenn er auf andere Weise, z.B. durch eine nationale Ausschreibung, über die Vergabeabsicht informiert und dadurch in die Lage versetzt wird, ein Angebot abzugeben.*)
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