Urteilssuche
ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Kostenloses Probeabo![OK](/bilder/icons/btn_right_16x16.gif)
![OK](/bilder/icons/btn_right_16x16.gif)
1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 2926; IMRRS 2020, 1197; IVRRS 2020, 0531
Prozessuales
Volltext
Mit Beitrag
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
Wer nicht am Rechtsstreit beteiligt ist, kann keinen Ablehnungsantrag stellen!
BGH, Beschluss vom 15.09.2020 - VI ZB 10/20
1. Das Ablehnungsrecht steht nur den Parteien selbst - und in den Grenzen des § 67 ZPO dem Streithelfer - zu. Am Rechtsstreit nicht beteiligte Dritte sind nicht ablehnungsberechtigt.*)
2. Bekannt ist der Partei nur derjenige Befangenheitsgrund, den sie positiv kennt; fahrlässige Unkenntnis genügt nicht. Dabei ist der Partei das Wissen ihres Prozessbevollmächtigten gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen. Eine Zusammenrechnung des Wissens der Partei einerseits und des Prozessbevollmächtigten andererseits findet allerdings nicht statt.*)
![Dokument öffnen](/include/css/ibr-online/zielgrp0/0la.gif)