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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 2944; IMRRS 2020, 1201
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Wohnraummiete
Querulant fliegt!
AG Garmisch-Partenkirchen, Urteil vom 29.07.2020 - 6 C 281/19
Einem Mieter, der den Hausfrieden stört, indem er täglich - auch nachts und an Feiertagen - den Vermieter anruft, um sich zu beschweren, der den Mitmietern Verhaltensregeln auferlegen und sie maßregeln will sowie sie beleidigt und grundlos bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Verwaltung anzeigt, kann ordentlich gekündigt werden.
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