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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 3166; IMRRS 2020, 1281; IVRRS 2020, 0571
Zwangsvollstreckung
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Pfändungsschutz der Soforthilfe während der Corona-Pandemie
LG Koblenz, Beschluss vom 23.06.2020 - 2 T 357/20
Die Soforthilfen des Bundes sind grundsätzlich unpfändbar. Werden Soforthilfen zur Milderung der finanziellen Notlagen eines betroffenen Unternehmens bzw. eines Selbstständigen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie als Einmalzahlung auf einem Pfändungsschutzkonto ausgezahlt, sind diese Zahlungen freizugeben. Notwendig hierfür ist jedoch der Nachweis des jeweiligen Betroffenen, dass Liquiditätsengpässe aus dem Zeitraum seit dem 01.03.2020 bestehen.
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