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IBRRS 2020, 3208; IMRRS 2020, 1301
Mit Beitrag
Wohnraummiete
Sollte Berliner Mietendeckel verfassungswidrig sein: Mieterhöhung kann rückwirkend verlangt werden
BVerfG, Beschluss vom 28.10.2020 - 1 BvR 972/20
1. Ohne die Darlegung eines schweren Nachteils von besonderem Gewicht kann keine vorläufige Aussetzung des Inkrafttretens der zweiten Stufe des Berliner Mietendeckels erreicht werden.
2. Ein schwerer Nachteil ist schon deshalb zu verneinen, weil der Vermieter bei Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Berliner Mietendeckels im Hauptverfahren die mit dem Mieter vertraglich vereinbarten Beträge rückwirkend verlangen kann.
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