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IBRRS 2020, 3213
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Lastkonzept wird vorgegeben: Tragwerksplaner muss keine günstigere Variante finden!
OLG Dresden, Beschluss vom 03.12.2019 - 6 U 1669/19
1. Auch der Tragwerksplaner hat die wirtschaftlichen Interessen des Auftraggebers im Auge zu behalten und darauf zu achten, dass kein übermäßiger, nicht erforderlicher Aufwand betrieben wird.
2. Wird einem Tragwerksplaner verbindlich vorgegeben, seine statischen Berechnungen unter der Einplanung von Mikropfählen zu erstellen, muss er nicht prüfen, ob Mikropfähle überhaupt erforderlich sind.
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