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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 3226
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Und nochmals: Kein Schadensersatz in Höhe der fiktiven Mängelbeseitigungskosten!
BGH, Urteil vom 24.09.2020 - VII ZR 91/18
Auch im Verhältnis zum Architekten scheidet hinsichtlich der von ihm zu vertretenden Planungs- oder Überwachungsfehler, die sich im Bauwerk bereits verwirklicht haben, ein Zahlungsanspruch in Höhe der fiktiven Mängelbeseitigungskosten betreffend das Bauwerk aus (Bestätigung von BGH, IBR 2018, 208). Aufgrund dessen kommt auch eine auf dieser Schadensbemessung beruhende Kürzung unter dem Gesichtspunkt von Sowieso-Kosten nicht in Betracht.
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