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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 3266; IMRRS 2020, 1321
Mit Beitrag
Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Das Corona-Virus begründet keine sittenwidrige Härte in der Zwangsvollstreckung!
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 26.03.2020 - 17 T 13/20
Die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe ist bei der nach § 765a ZPO erforderlichen Abwägung zu berücksichtigen; sie alleine rechtfertigt jedoch nicht die Anwendung des § 765a ZPO als Ausnahmevorschrift.
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