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IBRRS 2020, 3268; IMRRS 2020, 1323; IVRRS 2020, 0591
Mit Beitrag
Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Pfändung der Corona-Soforthilfe unzulässig!
BFH, Beschluss vom 09.07.2020 - VII S 23/20
1. Bei der Corona-Soforthilfe handelt es sich aufgrund ihrer Zweckbindung um eine nach § 851 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 399 Alternative 1 BGB regelmäßig nicht pfändbare Forderung.*)
2. Eine Beschwerde gegen die Ablehnung der AdV durch das FG ist nicht statthaft, weil unmittelbar beim BFH ein Antrag auf AdV gestellt werden kann.*)
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