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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 3454; IMRRS 2020, 1400
Mit Beitrag
Gewerberaummiete
Optierung zur Umsatzsteuer kann auch für die Nebenkosten gelten
BGH, Urteil vom 30.09.2020 - XII ZR 6/20
Hat der Vermieter einer Gewerbeimmobilie zur Umsatzbesteuerung optiert und haben die Parteien hinsichtlich der monatlichen Grundmiete vereinbart, dass diese zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer zu leisten ist, so ist eine tatrichterliche Vertragsauslegung, wonach auch die umlagefähigen Nebenkosten zuzüglich Umsatzsteuer zu leisten sind, revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.*)
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