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IBRRS 2020, 3536; IMRRS 2020, 1433; IVRRS 2020, 0639
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Wohnraummiete
Keine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs
AG Charlottenburg, Urteil vom 01.09.2020 - 225 C 93/20
Eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs scheidet aus, wenn der Rückstand innerhalb der Schonfrist zurückgezahlt wird, das Mietverhältnis bereits über 46,5 Jahre dauert, der Mieter bereits sehr alt ist und zudem glaubte zur Mietminderung berechtigt zu sein.
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