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IBRRS 2020, 3590; IMRRS 2020, 1453
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Vorformulierter Verwaltervertrag unterliegt der AGB-Kontrolle
LG Köln, Urteil vom 10.09.2020 - 29 S 263/19
1. Der Beschluss, die Mitglieder des Verwaltungsbeirats zum Abschluss des Verwaltervertrags zu ermächtigen, entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.
2. Ein vorformulierter Verwaltervertrag unterliegt der AGB-Kontrolle; die AGB-Kontrolle der Klauseln ist jedoch nicht im Rahmen der Anfechtungsklage gegen den Ermächtigungsbeschluss vorzunehmen.
3. Auch wenn eine AGB-Kontrolle im Beschlussanfechtungsverfahren nicht stattfindet, so ist dennoch zu prüfen, ob die Verwaltervergütung nach Höhe und Ausgestaltung dem Gebot der Wirtschaftlichkeit genügt.
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