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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 3646
Bausicherheiten
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Mit Beitrag
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Kombisicherheit + Gewährleistungsbürgschaft = Übersicherung!
OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.11.2020 - 5 U 354/19
1. Eine Sicherungsabrede, wonach eine Vertragserfüllungssicherheit, die auch Mängelansprüche sichert, und daneben eine Mängelansprüchesicherheit i.H.v. jeweils 5% der Auftragssumme zu stellen ist, ist auch dann unwirksam, wenn die Vertragserfüllungssicherheit nach Abnahme und Erbringung aller bis dahin erhobenen Ansprüche in eine Mängelansprüchesicherheit umgewandelt werden kann.
2. Es kommt nicht darauf an, ob die Sicherungsabrede so ausgelegt werden kann, dass sie den Auftragnehmer nicht benachteiligt, sondern nur, wie diese nach der kundenfeindlichsten Auslegung verstanden werden kann.
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