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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 3659; IMRRS 2020, 1487
Wohnraummiete
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Nicht immer Einschaltung eines Inkassodienstleisters bei Verstoß gegen Mietpreisbremse zulässig
LG Berlin, Beschluss vom 22.10.2020 - 67 S 266/19
Die vorgerichtliche Einschaltung eines Inkassodienstleisters zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verstößen gegen die sog. Mietpreisbremse ist nicht erforderlich und verstößt gegen die Pflicht zur Schadensminderung, wenn sowohl der Mieter selbst als auch ein von ihm beauftragter Mieterverein den Vermieter zuvor vergeblich zur Absenkung der Miete auf das mietpreisrechtlich zulässige Maß aufgefordert haben.*)
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