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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 3671; IMRRS 2020, 1493
Wohnungseigentum
Volltext
Mit Beitrag
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Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter kann jeder Eigentümer geltend machen
LG Lüneburg, Beschluss vom 13.05.2020 - 9 S 34/19
1. Der Verband übt die "gemeinschaftsbezogenen Rechte der Wohnungseigentümer" aus. Gemeinschaftsbezogen im Sinne dieser Vorschrift sind nur Rechte, die im Interesse der Wohnungseigentümer oder aus Gründen des Schuldnerschutzes eine einheitliche Rechtsverfolgung erfordern.
2. Daran fehlt es bei Schadensersatzansprüchen gegen den vormaligen Verwalter, die jeder Wohnungseigentümer im Hinblick auf den ihm entstandenen Schaden grundsätzlich allein und ohne Mitwirkung der anderen Wohnungseigentümer geltend machen kann.
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