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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 3672; IMRRS 2020, 1494
Wohnraummiete
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"Polenböller" sagen zum Abschied leise Servus!
AG Hannover, Urteil vom 04.05.2020 - 474 C 13200/19
Wer als Mieter nicht nur sog. "Polenböller" ankauft bzw. selbst herstellt, sondern diese auch noch durch Glasscherben verändert, so dass diese an Gefährlichkeit gewinnen, sie in der Mietwohnung lagert und die Böller auch im Garten des Miethauses zünden will, liefert einen wichtigen Grund zur fristlosen Vertragskündigung. Eine Abmahnung ist bei derartigen Straftaten entbehrlich.
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