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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IBRRS 2020, 3766; IMRRS 2020, 1535; IVRRS 2020, 0689
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Immobilien
Vorkaufsrecht zum Wohl der Allgemeinheit nur bei zeitnaher Verwirklichung!
VGH Hessen, Urteil vom 24.11.2020 - 3 A 828/20
Die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrecht bei einem im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplans gelegenen Grundstück ist nur dann durch das Wohl der Allgemeinheit gerechtfertigt, wenn die Gemeinde alsbald diejenigen Schritte unternimmt, die erforderlich sind, um das städtebauliche Ziel der Wohnraumbeschaffung zu verwirklichen (wie BVerwG, IBR 2010, 236 ).*)
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