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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2021, 0146
Mit Beitrag
Werkvertragsrecht
Schaden nach Abnahme: Möglichkeit eines Mangels ist kein Mangelbeweis!
OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.11.2016 - 7 U 164/16
1. Nach der Abnahme des Werks hat der Besteller darzulegen und zu beweisen, dass ein Schaden auf vertragswidrige Leistung des Unternehmers zurückzuführen ist.
2. Kann der gerichtlich bestellte Sachverständige nicht bestätigen, dass die Leistung des Unternehmers (mit-)ursächlich für den vom Besteller geltend gemachten Schaden ist, lässt sich ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Leistung und dem Schaden nicht mit der notwendigen Sicherheit feststellen.
3. Das Bestehen einer Möglichkeit reicht nicht dazu aus, eine (Mit-)Ursächlichkeit zu beweisen.
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