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IBRRS 2021, 0205; IMRRS 2021, 0086
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Wohnraummiete
Mietminderung wegen Abriss eines Weltkriegsbunkers auf Nachbargrundstück
AG Hannover, Urteil vom 26.11.2020 - 468 C 3906/20
1. Der Abriss eines Weltkriegsbunkers auf dem Nachbargrundstück kann eine Minderung der Miete um 50% rechtfertigen.
2. Durch Bautätigkeit verursachte Lärm- und Schmutzemissionen stellen nur dann keinen Mietmangel dar, wenn der Eigentümer/Vermieter selbst zur entschädigungslosen Duldung derselben verpflichtet ist, wobei den Eigentümer/Vermieter hierfür die Darlegungs- und Beweislast trifft.
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