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IBRRS 2021, 0457; IMRRS 2021, 0173; IVRRS 2021, 0085
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Prozessuales
Keine wechselseitigen Streitverkündungen im (Bau-)Prozess!
OLG Dresden, Beschluss vom 07.01.2021 - 6 W 832/20
1. Die Streitverkündung gegenüber einer Partei des Rechtsstreits ist unstatthaft und damit unzulässig. Die Parteien eines Rechtsstreits sind keine Dritten.
2. Der Streitverkündungsempfänger kann die Unzulässigkeit der Streitverkündung bereits im Erstverfahren rügen und feststellen lassen.
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