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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2021, 0975; IMRRS 2021, 0369; IVRRS 2021, 0178
Mit Beitrag
Steuerrecht
Ansatz der üblichen Miete als Rohertrag anstelle des vertraglich vereinbarten Entgelts?
BFH, Urteil vom 05.09.2019 - II R 41/16
1. Der für die Bewertung im Ertragswertverfahren maßgebliche Rohertrag eines bebauten Grundstücks ist grundsätzlich das Entgelt, das für die Benutzung nach den vertraglichen Vereinbarungen als Miete zu zahlen ist.*)
2. Eine vertraglich vereinbarte Miete kann nicht mehr als üblich angesehen werden, wenn sie mehr als 20% niedriger ist als der unterste Wert der Spanne des verwendeten Mietspiegels oder wenn sie mehr als 20% höher ist als der oberste Wert der Spanne. Auf den Mittelwert kommt es insoweit nicht an.*)
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