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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2021, 1379; IMRRS 2021, 0525
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Wohnraummiete
Infoblatt "Lüften" fehlerhaft: Vermieter haftet für auftretenden Schimmel!
LG Berlin, Urteil vom 06.04.2021 - 67 S 358/20
Ein allein vom Vermieter zu verantwortender Sachmangel liegt auch im Fall eines nicht auf bauseitige Ursachen zurückzuführenden Schimmelbefalls der Mietsache vor, wenn das an den Vorgaben des dem Mieter als Anlage zum Mietvertrag übergebenen Informationsblatts "zum richtigen Lüftungsverhalten zur Vermeidung von Schimmelbildung" ausgerichtete Lüftungsverhalten unzureichend und für den Schimmelbefall ursächlich ist.
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