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IBRRS 2021, 1763; IMRRS 2021, 0642; IVRRS 2021, 0280
Mit Beitrag
Zwangsversteigerung
Auskunftsansprüche nach Art. 15 DSGVO in der Immobiliarzwangsvollstreckung
AG Seligenstadt, Urteil vom 23.06.2020 - 1 C 7/19
1. Der Auskunftsanspruch aus Art 15 DSGVO bezieht sich nicht auf interne Vorgänge wie Gesprächsvermerke.
2. Die Norm gibt keinen Anspruch darauf, dass der Betroffene sämtliche Kommunikation, die ihm bereits bekannt ist, erneut ausgedruckt und übersendet erhalten kann. Es besteht auch kein Anspruch auf Darlegung der verwendeten Verarbeitungsmittel, auf Sortierung der Daten in zeitlicher Hinsicht oder nach Art und Zweck ihrer Verwendung und/oder Mitteilung über bereits gelöschte Daten.
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