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IBRRS 2021, 2062; IMRRS 2021, 0735; IVRRS 2022, 0030
Mit Beitrag
Prozessuales
Kostentragung bei Erledigung im Räumungsverfahren
LG Schweinfurt, Beschluss vom 21.06.2021 - 11 T 61/21
1. Ein allgemeiner Grundsatz, wonach die Kosten stets der Partei aufzuerlegen sind, die sich freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begibt, ist nicht anzuerkennen.
2. Die Erfüllung einer Räumungs- und Herausgabeverpflichtung ist nicht mit der Erfüllung einer Geldforderung gleichzusetzen.
3. Aus der Rückgabe einer Wohnung können keine Rückschlüsse darauf gezogen werden, ob der ausziehende Mieter vom Bestehen des Räumungsanspruchs bzw. der Wirksamkeit der Kündigung des Mietvertrags ausgeht.
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