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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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OLG Dresden, Beschluss vom 28.06.2021 - 4 W 411/21
1. Im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens hat das Gericht einen medizinischen Sachverständigen, der die Übernahme eines Gutachtens wegen Arbeitsüberlastung ablehnt, regelmäßig zu entbinden, wenn keine zwingenden Gründe vorliegen, die eine Erstattung des Gutachtens gerade durch diesen Sachverständigen gebietet.*)
2. Die Verhängung eines Ordnungsgelds gegen den Sachverständigen ist erst zulässig, wenn sich dieser weigert, seine Überlastung näher zu substantiieren, die Gutachtenerstattung ohne Angaben von Gründen verweigert wird oder die vorgetragenen Verweigerungsgründe rechtskräftig für unbegründet erklärt wurden.*)
3. Entscheidet sich das Gericht gegen eine Entlassung des Sachverständigen, hat es hierüber von Amts wegen ein Zwischenurteil herbeizuführen.*)
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