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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2021, 2752
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
My home is my castle: Architektenbesuch abgewehrt!
BGH, Urteil vom 29.04.2021 - I ZR 193/20
Die in Musterverträgen zu Gunsten von Architekten verwendete Klausel
"Der Auftragnehmer ist berechtigt - auch nach Beendigung dieses Vertrags - das Bauwerk oder die bauliche Anlage in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu betreten, um fotografische oder sonstige Aufnahmen zu fertigen."
ist gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, weil sie bei der gebotenen objektiven Auslegung den Vertragspartner des Architekten entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.*)
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