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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2021, 3284; IMRRS 2021, 1209
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Beschlüsse der "Ein-Mann-Versammlung" - doch nicht nichtig? Richtig!
AG Augsburg, Urteil vom 30.09.2021 - 31 C 2231/20 WEG
Dem berechtigten Anliegen der Eigentümer, ihre WEG-Angelegenheiten auch in der Corona-Pandemie durch Beschluss zu regeln, und dem entgegenstehenden berechtigten Anliegen einzelner Eigentümer, dass Mehrheitsbeschlüsse nur nach ordnungsgemäßer Durchführung einer Eigentümerversammlung mit entsprechenden Diskussions- und Abstimmungsmöglichkeiten wirksam gefasst werden können, wird dadurch Rechnung getragen, dass die Beschlüsse einer sog. "Ein-Mann-Versammlung" nicht als nichtig angesehen werden, sondern nur als anfechtbar.
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