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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2021, 3312; VPRRS 2021, 0263
Mit Beitrag
Vergabe
Unklarheiten in den Vergabeunterlagen gehen nicht zu Lasten der Bieter!
VK Nordbayern, Beschluss vom 20.08.2021 - RMF-SG21-3194-6-29
1. Eine Verpflichtung zur Rügeerhebung nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB bis zur Angebotsabgabe besteht nur dann, wenn der Verstoß aus den Vergabeunterlagen erkennbar ist.*)
2. Von der Vergabestelle verursachte Unklarheiten dürfen nicht zu Lasten der Bieter gehen.*)