Urteilssuche
ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Kostenloses Probeabo
1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2021, 3350; IMRRS 2021, 1251; IVRRS 2021, 0525
Mit Beitrag
Zwangsvollstreckung
Vorsicht beim Zugestehen der Mindesthöhe einer Forderung!
OLG Frankfurt, Urteil vom 20.08.2021 - 24 U 10/20
1. Eine einseitige Erledigungserklärung ist als Antrag auf Feststellung der Erledigung der Hauptsache auszulegen.
2. Die Durchführung der Zwangsvollstreckung stellt kein erledigendes Ereignis dar.
3. Räumt eine Partei vor Gericht ein, dass der Gegenseite eine fällige Forderung zustehe, und nennt hierbei eine Mindesthöhe, wobei sie die genaue Höhe nicht beziffern kann, so hat sie im Zweifel die von der Gegenseite im Anschluss geltend gemachte Forderung substanziiert, anhand der vorgelegten Unterlagen, zu bestreiten. Ein einfaches Bestreiten genügt nicht.
Volltext