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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2021, 3738; IMRRS 2021, 1407
Mit Beitrag
Mietrecht
Hochzeitsfeier wegen Corona nicht durchführbar - Location kann gekündigt werden
OLG Celle, Urteil vom 02.12.2021 - 2 U 64/21
Wenn Räume zur Durchführung einer Hochzeitsfeier mit bis zu 120 Personen angemietet werden, die wegen der Corona-Pandemie nur mit einer beschränkten Personenzahl (50 Personen) durchgeführt werden könnte, kommt grundsätzlich ein Kündigungsrecht der Mieter nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage in Betracht, bei dessen berechtigter Ausübung dem Vermieter jedoch eine Ausgleichszahlung zu leisten ist.*)
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