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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2021, 3805
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Abschluss eines "echten" Stufenvertrags: Verjährungsfalle für den Auftraggeber!
OLG Naumburg, Urteil vom 18.11.2021 - 2 U 155/20
1. Beim "echten" Stufen- oder Optionsvertrag werden nur die Leistungen der zunächst beauftragten Stufe(n) Vertragsbestandteil. Später beauftragte Stufen stellen einen eigenständigen Vertrag dar.
2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche wegen Planungs- und Überwachungsfehlern läuft für jede Stufe gesondert.
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