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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2021, 3832
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Planungsauftrag wird vom Bürgermeister erteilt: Architektenhonorar nur mit schriftlichem Vertrag!
OLG Hamm, Beschluss vom 26.08.2021 - 24 U 41/21
Fehlt es außerhalb von Geschäften der laufenden Verwaltung an einem schriftlichen Vertrag, kommt kein Vertragsverhältnis zu Stande. Erbringt der Architekt dennoch Leistungen, trägt er das Risiko, keine Vergütung zu erhalten.
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