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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2022, 0185; IMRRS 2022, 0099
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Sachverständige
Übliche Sachverständigenvergütung = (einfache) Sätze des JVEG!
LG Saarbrücken, Urteil vom 13.01.2022 - 10 S 64/21
1. Fehlt es sowohl an einer vom Geschädigten beglichenen Rechnung als auch an einer Honorarvereinbarung zwischen Geschädigtem und Sachverständigen, so ist die Höhe der werkvertraglich geschuldeten Vergütung für ein nach einem Verkehrsunfall erstattetes Schadensgutachten nach § 632 Abs. 2 BGB, § 287 ZPO nach der üblichen Vergütung zu ermitteln.*)
2. Die Höhe der üblichen Vergütung für Nebenkosten richtet sich dabei nach den (einfachen) Sätzen des JVEG.*)
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