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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2022, 0505; IMRRS 2022, 0491
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Bauvertrag
Gemeinschaft oder Eigentümer als Vertragspartner, das ist hier die Frage ...
OLG Frankfurt, Urteil vom 03.09.2020 - 22 U 163/18
1. Für den Abschluss eines Vertrags über Sanierungsarbeiten ist es unerheblich, in wessen Eigentum das fragliche Objekt steht, da schuldrechtliche Verträge durchaus auch von solchen Personen geschlossen werden können, die nicht Eigentümer der betroffenen Sache sind.
2. Schadensersatzansprüche stehen dann dem Vertragspartner zu, auch wenn dieser selbst bezüglich der Eigentumsbeeinträchtigung keinen Schaden erleidet.
3. Zur Frage, ob die Wohnungseigentümergemeinschaft oder die Wohnungseigentümer den Auftrag zur Durchführung einer Fassadensanierung erteilt haben.