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IBRRS 2022, 0514; IMRRS 2022, 0158; IVRRS 2022, 0058
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Prozessuales
Wann besteht das für eine Nebenintervention notwendige rechtliche Interesse?
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.01.2022 - 15 W 17/21
1. Das für eine Nebenintervention notwendige rechtliche Interesse setzt voraus, dass der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder dem Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt.
2. Das rechtliche Interesse ist weit auszulegen und zu bejahen, wenn die im Prozess unterlegene Partei den Nebenintervenienten in Haftungsregress nehmen könnte, etwa wenn sich der wegen Sach- oder Rechtsmangels einstandspflichtige Verkäufer an seinen Lieferanten wendet.
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