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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2022, 0557; IMRRS 2022, 0181
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Wohnungseigentum
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AG Wuppertal, Urteil vom 29.09.2021 - 95b C 20/21
1. Ein Beschluss zum Verzicht auf die Berichtigung diverser Jahresabrechnungen und die Freistellung der Verwaltung von diesbezüglichen Schadensersatzansprüchen entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung - zumindest wenn nicht ersichtlich ist, aus welchem Grund eine Korrektur dieser Jahresabrechnungen nicht möglich oder unwirtschaftlich sein soll.
2. Die Gemeinschaft der Eigentümer kann das Klagerecht eines einzelnen Eigentümers durch gemeinsamen Beschluss nicht ausschließen.
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