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IBRRS 2022, 0603; IMRRS 2022, 0203; IVRRS 2022, 0080
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Prozessuales
Kein negatives Feststellungsinteresse bei vorbehaltenen oder auf die Aufrechnung beschränkten Ansprüchen
LG Lüneburg, Urteil vom 09.02.2022 - 6 S 27/21
1. Ein negatives Feststellungsinteresse liegt nicht vor, wenn der Vermieter über die Kaution hinausgehende Ansprüche beziffert und sich die Geltendmachung der über die Kaution hinausgehenden Ansprüche vorbehält, da dies für ein Berühmen eines Anspruchs nicht ausreicht.
2. Ein negatives Feststellungsinteresse liegt nicht vor, wenn der Beklagte zum Ausdruck bringt, dass Schadensersatzforderungen ausschließlich im Rahmen der Aufrechnung geltend gemacht werden.
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