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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2022, 0630; IMRRS 2022, 0211
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Ein Aufzug hat zu funktionieren!
AG Saarbrücken, Urteil vom 28.10.2021 - 36 C 117/21
1. Die Umstellung des Klageanspruchs vor Rechtshängigkeit stellt nur eine Rubrumsberichtigung, aber keinen Parteiwechsel dar.
2. Die dauerhafte Stilllegung einer im Gemeinschaftseigentum befindlichen Anlage ist keine gebotene Maßnahme zur Erhaltung des Gemeinschaftseigentums. Vielmehr stellt sie den Entzug eines wesentlichen Bestandteils des Gemeinschaftseigentums dar und ist damit auf die Veränderung seiner sachlichen Substanz gerichtet.
3. Diese faktische Beseitigung der Erreichbarkeit der oberen Stockwerke mit einem Aufzug durch dessen Stilllegung oder Verweigerung geeigneter Maßnahmen zur Erreichung der Funktionstüchtigkeit stellen keine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung dar.
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