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IBRRS 2022, 0632; IMRRS 2022, 0213
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Wohnraummiete
Kein Anspruch auf Mietrückzahlung wegen Verstoßes gegen das MietenWoG!
AG Berlin-Mitte, Urteil vom 01.09.2021 - 15 C 5144/19
1. Das MietenWoG Berlin ist verfassungswidrig und mithin von Anfang an nichtig und unwirksam.
2. Dementsprechend war eine Klage auf Mietrückzahlung wegen Verstoßes gegen das MietenWoG Berlin von Anfang an unbegründet. Durch die Erklärung des Gesetzes für verfassungswidrig ist kein erledigendes Ereignis eingetreten. Es liegt kein Fall vom Wechsel einer wirksamen Rechtslage zu einer anderen neuen wirksamen Rechtslage vor.
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