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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2022, 0633; IMRRS 2022, 0273; IVRRS 2022, 0084
Mit Beitrag
Zwangsvollstreckung
Enge Anspruchsvoraussetzung für § 826 BGB
LG Hannover, Beschluss vom 10.09.2020 - 17 S 34/20
Die Anwendung von § 826 BGB, um das Unterlassen der Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid zu erreichen, ist auf besonders schwer wiegende, eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt, weil andernfalls die Rechtskraft ausgehöhlt, die Rechtssicherheit beeinträchtigt und der Rechtsfrieden in untragbarer Weise in Frage gestellt werden würde.
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