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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2022, 0639; IMRRS 2022, 0220
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Immobilien
Geringfügiger Mangel ist behebbar: Trotzdem voller Kaufpreiseinbehalt!
BGH, Urteil vom 19.11.2021 - V ZR 104/20
Weist die Kaufsache einen behebbaren Mangel auf, ist der Käufer grundsätzlich selbst dann berechtigt, gemäß § 320 Abs. 1 BGB die Zahlung des Kaufpreises insgesamt zu verweigern, wenn es sich um einen geringfügigen Mangel handelt (Bestätigung von Senat, IBR 2020, 318).*)