Urteilssuche
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Volltexturteil gefunden |
LSG Thüringen, Urteil vom 23.09.2021 - L 3 R 418/19
1. Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird als nicht selbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis definiert. Beschäftigung meint in erster Linie die Abgrenzung zu einer selbstständigen Tätigkeit. Die versicherten Personen werden im Gesetz nicht im Detail definiert, sondern ausgehend vom Normalfall in der Form eines Typus beschrieben.
2. Der Typus des versicherungspflichtigen Arbeitnehmers ist von einem Arbeitgeber persönlich abhängig. Das Beschäftigungsverhältnis ist dadurch geprägt, dass jemand im Dienste eines anderen eine Leistung in weisungsgebundener, fremdbestimmter Art in persönlicher Abhängigkeit erbringt. Die (vertraglich geschuldete) Leistung ist im Rahmen einer von Dritten bestimmten Arbeitsorganisation zu erbringen.
3. Die selbstständige Tätigkeit wird durch das Unternehmerrisiko und durch das Recht und die Möglichkeit gekennzeichnet, über die eigene Arbeitskraft, über Arbeitsort und Arbeitszeit frei zu verfügen. In Zweifelsfällen kommt es darauf an, welche Merkmale im Einzelfall überwiegen.
4. Für Tätigkeiten, die sowohl im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses als auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses erbracht werden können, gilt der Grundsatz, dass bei untergeordneten, einfachen Arbeiten eher eine Eingliederung in die fremde Arbeitsorganisation anzunehmen ist als bei gehobenen Tätigkeiten.
Volltext