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IBRRS 2022, 0734; IMRRS 2022, 0255
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Wohnraummiete
Keine Kündigung ohne Zweckentfremdungsgenehmigung für Abriss
AG Stuttgart, Urteil vom 18.06.2021 - 35 C 303/21
1. Der Vermieter, der für seine Verwertung des Grundstücks zunächst einen Abriss des Gebäudes beabsichtigt, den er - wie hier - ohne behördliche Genehmigung nicht vornehmen darf, kann sich - solange er nicht über die Zweckentfremdungsgenehmigung verfügt, die ihm die Realisierung seiner Absicht erst erlauben würde - nicht auf gegenwärtig beachtliche Gründe berufen.
2. Wenn die erforderliche Zweckentfremdungsgenehmigung bei Ausspruch der Kündigung nicht vorlag, ist die Kündigung unwirksam.
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