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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2022, 0762; IMRRS 2022, 0268
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Wohnraummiete
Vermieter kann keine Miete vom Jobcenter einklagen
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 03.02.2022 - L 11 AS 578/20
1. Aus der Direktzahlung der Miete an den Vermieter (§ 22 Abs. 7 SGB II) ergeben sich grundsätzlich keine einklagbaren Ansprüche des Vermieters.*)
2. Der Vermieter hat keinen Anspruch gegenüber dem Jobcenter auf Angabe eines konkreten Verwendungszwecks der Überweisung bei einer Direktzahlung nach § 22 Abs. 7 SGB II.*)
3. Die Klage eines Vermieters gegen das Jobcenter auf Direktzahlung der Miete eines Grundsicherungsempfängers ist gerichtskostenpflichtig (§ 197a SGG).*)