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IBRRS 2022, 0793; IMRRS 2022, 0279
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Wer muss Jahresabrechnung erstellen: Abberufener oder neuer Verwalter?
AG Kassel, Urteil vom 11.11.2021 - 800 C 1850/21
Für die Erstellung einer Jahresrechnung ist nach Inkrafttreten des WEMOG nicht mehr der alte, noch vor Erstellung abberufene Verwalter zuständig. Zuständig ist nach der Neufassung des WEG nunmehr die Eigentümergemeinschaft selbst, handelnd durch den neu bestellten Verwalter als Organ der Gemeinschaft.*)
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