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IBRRS 2022, 0800; IMRRS 2022, 0285
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Wohnraummiete
Wasserschaden im Bad rechtfertigt Minderung um 40%
AG Paderborn, Urteil vom 29.06.2021 - 54 C 20/21
1. Für einen Wasserschaden im Bad, der dazu geführt hat, dass mehrere Wände, unter anderem auch die zum Schlafzimmer, durchfeuchtet wurden und Schimmel auftat, ist eine Minderung i.H.v. 40% angemessen.
2. Ein Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten für die Entleerung der Behälter der Trocknungsgeräte kann sich aus § 536a Abs. 1 BGB ergeben (hier verneint).